Wichtiger Hinweis zur Testung in der Praxis
Liebe Patientinnen, liebe Patienten,
wir freuen uns über Ihre positive Resonanz im Zweifelsfalle mit Hilfe eines Schnelltests auf Viren testen zu können.
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir in Bezug auf unser Angebot unsere Patienten testen zu lassen, durchaus widersprüchliche Aussagen und Reaktionen erhalten haben und Stand heute offensichtlich keine absolute Klarheit über die Anwendung der Tests in Zahnarztpraxen besteht.
So erklärt die seit gestern vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) wieder neu erlassene Corona-Testverordnung
„Die einzelfallbezogene Testung eines (zahnärztlichen) Patienten – beispielsweise vor einer aufwendigen Behandlung – erfordert (...), dass dieser Kontaktperson eines Infizierten ist oder unter die Fallgruppe „Ausbruch in der Praxis“ (…) fällt.“
Das Bayerische Gesundheitsministerium wiederum scheint das Testen durch Zahnärzte per se nicht unterstützen zu wollen.
Wir hoffen darauf, dass es hier in kürzester Zeit eine eindeutige Aussage geben wird und wir diesen Service bald wieder allen Patienten anbieten können.
Mit den besten Grüßen
Dr. Schumann Dr. Hornberger Die Zahnärzte